Wer hat seine Hausaufgaben nicht gemacht?

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20. Mai 2011

DE GEMENGEROTSGRUPP DÉI GRÉNG zur aktuellen Polemik über Bauschuttdeponien.

24.04.2002


DE GEMENGEROTSGRUPP DÉI GRÉNG zur aktuellen Polemik über Bauschuttdeponien


Der aktuelle Deponienotstand ist ein typisches Beispiel wie Luxemburg mit den Folgen des Wachstums umgeht: die Betriebe und der Staat freuen sich über die Erträge des Wachstums (Steuern und Profit), doch für die Kollateralschäden sind die Gemeinden zuständig, wie jüngst geschehen bei der Wohnungsbaupolitik und den Bauschuttdeponien.


Die Mitglieder vom GEMENGEROTSGRUPP DÉI GRÉNG bedauern, dass die Gemeindeverantwortlichen jetzt von allen Seiten für den Mangel an Bauschuttdeponien verantwortlich gemacht werden, obwohl die Kompetenzaufteilung zwischen Staat und Gemeinden vor allem in diesem Dossier klar ist. Laut Abfallwirtschaftsgesetz ist der Staat zuständig für den Bauschutt bzw. die Ausarbeitung eines sektoriellen Planes über Bauschuttdeponien. Unter die Verantwortung der Gemeinden fällt nur jener Bauschutt, der bei kleineren Abriss- oder Bauarbeiten durch Einzelpersonen anfällt, und der im Gesamtvolumen vernachlässigbar ist. Der größte Teil des z.Z. anfallenden Bauschutts entsteht übrigens durch staatliche Aufträge, wie Straßenbauprojekte und öffentliche Gebäude.


Zur Zeit werden die Standorte für Bauschuttdeponien nach dem Zufallsprinzip bestimmt: es hängt davon ab, ob ein Bauunternehmer einen Eigentümer findet, der bereit ist, sein Grundstück für eineBauschuttdeponie herzugeben. Die Gemeinden fühlen sich durch diese willkürliche Vorgehensweise überrumpelt und fürchten um die Lebensqualität in ihren Ortschaften. Um so mehr, als die Angaben über die in Zukunft anfallenden Bauschuttmengen widersprüchlich sind und die genaue Entwicklung in diesem Bereich nicht vorhersehbar ist. Der Widerstand der Gemeinden gegen die Deponien ist somit durchaus verständlich.
Die kommunalen Bauschuttdeponien sind mittlerweile – und zu Recht- fast alle vom Staat
geschlossen worden. Doch der plan sectoriel über Bauschuttdeponien fehlt nach wie vor: dieses wichtige Instrument zur Bewirtschaftung des Bauschutts hätte -laut Abfallwirtschaftsgesetz- spätestens 1997 vorgelegt werden müssen. Der sektorielle Plan garantiert eine demokratische
Vorgehensweise, da die Verabschiedung des Planes an eine Reihe von öffentlichen Prozeduren gebunden ist, welche den Gemeinden und der Bevölkerung ein Mitspracherecht ermöglichen.
Wenn sowohl lokale, regionale wie nationale Interessen gewahrt werden sollen, ist ein steuerndes Eingreifen des Staates notwendig. Sowohl der plan sectoriel wie auch das 1999er-Gesetz über die Landesplanung sehen die adäquaten demokratischen Instrumente vor.
Übrigens: es gibt Gemeinden, welche schon vor Jahren Deponiestandorte vorschlugen: Im Kanton Redingen wurden 1988 konkrete Pläne für eine regionale Bauschuttdeponie ausgearbeitet. Das Projekt scheiterte allerdings daran, dass der Staat sich nicht bereit erklärte, die nötigen Kredite für eine neue Zufahrtsstraße zur Deponie zu bewilligen.


Für DE GEMENGEROTSGRUPP DÉI GRÉNG:


Camille Gira
Bürgermeister der Gemeinde Beckerich


Gina Conter
Parl. Assistentin

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