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Urteil zur CNS-Staat Affäre: Das Bankgeheimnis sabotiert die Pflegeversicherung

Catégories : 
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Thèmes : 
Démocratie, Etat, Institutions, Santé
Auteurs : 
Tanson Sam

Publié le

Die nationale Gesundheitskasse hat den Staat verklagt, weil die Beiträge der Pflegeversicherung seit der Einführung der Quellensteuer auf Sparguthaben nur unvollständig erhoben werden konnten, und hat jetzt vom Berufungsgericht Recht bekommen.

Der Finanzminister versteht die Welt nicht mehr und meint: „Es ging darum, das Bankgeheimnis zu bewahren! Das war kein Fehler, es war eine politische Entscheidung.“ Tatsächlich ist Luxemburg neben Österreich das einzige Land in der EU, das bei der Besteuerung von Sparguthaben auf einer anonymen Quellensteuer beharrt. Alle anderen EU-Staaten setzen auf den automatischen Informationsaustausch, der es erlaubt, Kapitaleinkommen nach lokalem Recht vollständig zu besteuern.

„Es ist ein Skandal, dass der Staat Einkommen aus Sparguthaben von der Finanzierung der Pflegeversicherung gezielt ausnimmt, um auf diese Weise das Bankgeheimnis zu retten!“ so Sam Tanson, Parteipräsidentin.

„Das Beispiel der Pflegeversicherung belegt, dass das Bankgeheimnis es unmöglich macht, zur Finanzierung von Sozialversicherungen Beiträge von Kapitaleinkommen zu erheben. Dass aber eben das der Fall sein müsste, ist eine Frage von elementarer sozialer Gerechtigkeit!“ schlussfolgert François Bausch, Fraktionspräsident.

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