Urteil zu Studienbeihilfen: Regierung muss schnellstens Klarheit schaffen

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20. Juni 2013

Das Gerichtsverfahren vor dem luxemburgischen Verwaltungsgericht – in dessen Rahmen der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung gefällt hat – wird nun weiter seinen Lauf nehmen und über die Klagen der Grenzgänger entscheiden die gegen die neue Studienbeihilfe geklagt haben.

déi gréng fordern die Regierung auf, schnellstens Klarheit zu schaffen. Schülerinnen und Schüler welche gerade ihr 13ème oder 1re Examen bestanden haben, müssen wissen wir es im September mit der Studienförderung weitergeht. Wird es eine Übergangsregelung geben um das bestehende Gesetz an die Entscheidung des EUGH anzupassen oder will die Regierung den Ausgang des luxemburgischen Gerichtsverfahrens oder sogar erst das ebenfalls noch anliegende Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Studienbeihilfe, die Freiwilligenbeihilfe und den Kinderboni abwarten?

„Die nun geschaffene Unsicherheit ist selbstverschuldet. Ein Plan B müsste eigentlich längstens bereit sein, denn die Regierung wusste von Anfang an, dass das neue Gesetz – genau wie auch das alte – wegen der Residenzklausel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.“ erklärt der Abgeordnete Claude ADAM (déi gréng).

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