Umweltausschuss verbessert Verbraucherschutz bei Nahrungsmitteln, lehnt aber Ampel ab

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26. Mai 2011

Bei der heutigen Abstimmung über einen Bericht zur Nahrungsmittelinformation lehnte eine Mehrheit der Abgeordneten des Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments die Einführung einer Ampel zur Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln ab. Trotz dieses Wermuttropfens stimmten die Grünen wegen zahlreicher anderer Verbesserungen für die Verbraucher dem Bericht zu.

16.03.2010

Nahrungsmittelinformation

Bei der heutigen Abstimmung über einen Bericht zur Nahrungsmittelinformation lehnte eine Mehrheit der Abgeordneten des Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments die Einführung einer Ampel zur Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln ab. Trotz dieses Wermuttropfens stimmten die Grünen wegen zahlreicher anderer Verbesserungen für die Verbraucher dem Bericht zu. Dazu erklärt Claude Turmes, Europaabgeordneter von déi gréng:

"Wir Grüne bedauern die Ablehnung der Ampel für die Nährwertkennzeichnung durch den Umweltausschuss. Sie hätte auf leicht verständliche Weise den Verbrauchern bei der Kaufentscheidung helfen können. Vor allem für eine gesundheitsbewusste Ernährung sind klare Informationen über Energie-, Zucker-, Salz- und Fettgehalt von Nahrungsmitteln wichtig, weshalb auch Kinderärzte, Krankenkassen und Verbraucherschutzverbände die Ampel fordern.

Da der Bericht aber in vielen anderen Bereichen deutliche Verbesserungen für den Verbraucher bringt, haben wir ihm zugestimmt. Besonders wichtig ist die Forderung des Ausschusses nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei tierischen Zutaten in verarbeiteten Produkten. Damit wird dem Wunsch vieler Verbraucher entsprochen, die ihre Kaufentscheidung auch nach der Herkunft eines Produkts treffen wollen. Zudem wird die Herkunftsbezeichnung auch bei Milchprodukten allgemein zur Pflicht.

Auch die verpflichtende Kennzeichnung von "Nanofood" ist ein großer Erfolg ebenso wie die explizite Kennzeichnung der gesundheitsschädlichen "Transfette". Diese können sich in Chips, Pommes Frites und Backwaren befinden und Herz-Kreislaufbeschwerden auslösen. Sie sind in skandinavischen Ländern bereits streng reglementiert. Positiv ist auch, dass bei verarbeitenden Produkten angegeben werden muss, ob die beigemischten Eier aus der Legebatterie oder dem Freilandgehege kommen. Zudem gelten für kleine Betriebe Ausnahmeregelungen.

Dass bei tierischen Produkten nicht ausgewiesen werden soll, ob die Tiere mit Genfuttermitteln gefüttert wurden, widerspricht dem Wunsch vieler Verbraucher. Und die vom Ausschuss bestätigte Ausnahmeregelung für Alkohol ist unverantwortlich.

 

Wir Grüne werden daher alles dransetzen, diesen Bericht zur Nahrungsmittelinformation bei der Abstimmung im Plenum im Mai weiter zu verbessern."

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