Missverstandene CSV?

Archive

26. Mai 2011

Laut rezenten Aussagen des CSV-Präsidenten François Biltgen wurde seine Partei in der Debatte um die Depenalisierung der aktiven Sterbehilfe gründlich missverstanden. Aus diesem Grund sei die Partei-Position zu dieser Thematik nun revidiert worden. Nach näherem Hinschauen entpuppt sich diese „neue“ Position jedoch als nicht weniger missverständlich als die alte, im Gegenteil, sie ist sogar ein Widerspruch in sich selbst.


Luxemburg, den 27. März 2008


Laut rezenten Aussagen des CSV-Präsidenten François Biltgen wurde seine Partei in der Debatte um die Depenalisierung der aktiven Sterbehilfe gründlich missverstanden. Aus diesem Grund sei die Partei-Position zu dieser Thematik nun revidiert worden. Nach näherem Hinschauen entpuppt sich diese „neue“ Position jedoch als nicht weniger missverständlich als die alte, im Gegenteil, sie ist sogar ein Widerspruch in sich selbst.


Einerseits heißt es fortan, die CSV würde sich der Euthanasie nicht mehr prinzipiell verschließen, anderseits bleibt die Partei dann aber, was das Prinzip der Selbstbestimmung betrifft, bei der dogmatischen Aussage: „Mär kënnen kee Recht op Stierwen unerkennen, well et gëtt och keng absolut Fräiheet op Stierwen.“ Eine Begründung hierfür wird nicht angegeben. Stellt man beide Aussagen in Relation zueinander, so offenbart sich der Widerspruch: Wenn der Patient kein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben hat, dann ist auch keine Euthanasie möglich, da für eine solche die Selbstbestimmung eine Voraussetzung ist.


Weiter heißt es in der neuen CSV-Position, Euthanasie dürfe nur dann in Frage kommen, wenn die Palliativpflege nicht mehr greift. Auch diese Forderung ist ein fataler Irrweg. Insgesamt handelt diese Thematik nämlich von der Würde des Menschen, und diese kann nicht etwa objektiv ermittelt werden, sondern ist maßgeblich abhängig von der subjektiven Empfindung des Patienten. Aus diesem Grund sollte der Mensch für sich selbst bestimmen können, ob er auf das Angebot der Palliativpflege und/oder jenes der Sterbehilfe zurückgreifen möchte oder nicht.


Außer einem Widerspruch hat diese neue Position nicht viel Neues zu bieten. Da es der CSV nicht gelungen war, die Depenalisierung der aktiven Sterbehilfe am 19. Februar zu blockieren, scheint es ihr nun ganz offensichtlich darum zu gehen, den Gesetzestext derart zu verwässern, dass am Ende zwar noch Euthanasie drauf steht, faktisch von der Essenz des selbstbestimmten Sterbens jedoch nichts mehr übrig bleibt.


Es ist zu hoffen, dass sich die politischen Akteure, die in der ersten parlamentarischen Lesung für die Depenalisierung gestimmt haben, bis zur zweiten Abstimmung nicht von taktischen CSV-Manövern in die Knie zwingen lassen. Nach der Sternstunde der Demokratie am 19. Februar wäre dies nämlich ein demokratisches Armutszeugnis.


Für déi jonk gréng


Philippe Schockweiler, Sprecher                    


Manuel Huss, Vorstandsmitglied

All d'Aktualitéit

Gitt Member

Schreift Iech an

Ënnerstëtzt eis

Maacht en don