Luxemburg: Nach dem Barcelona-Gipfel, vor den Kyoto-Zielen

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20. Mai 2011

Die nationale und europäische Energiepolitik zwischen Liberalisierung und Klimaschutz.

22. März 2002


Die nationale und europäische Energiepolitik zwischen Liberalisierung und Klimaschutz


1) Barcelona-Gipfel


– Öffnungsdaten:


a) Industrie- und Gewerbekunden
– Im Jahre 2004 vollständige Marktöffnung
– Politisch vor Anfang 2003 kaum eine Einigung zwischen EP und Energierat möglich


b) Haushaltskunden
Unterschiedliche Positionen, Gipfelentscheidung kaum klar:
– Spanischer Premier am Mittwoch vor dem Parlament: vor nächstem Frühlingsgipfel im März 2003 muss eine Entscheidung für die Öffnung der Haushaltskunden fallen
– Belgischer Premier: keine neue Diskussion über Öffnung bis Ende 2003
– Luxemburger Premier Juncker: letztlich nicht ausdrücklich für eine Marktöffnung bei Privathaushalten


– Daseinsvorsorge (services d’utilité publique):
EU-Staats- und Regierungschefs geben Mandat an Kommission zur Ausarbeitung einer Direktive zu den „services publics“. Dies ist sicher das positivste Resultat von Barcelona. Parallel sollte im europäischen Konvent über eine Änderung des EU-Vertrages in diesem Punkt nachgedacht werden. 


– Energiesteuerdirektive:
Überraschende Entscheidung des Gipfels: über die Monti-Direktive soll noch in diesem Jahr entscheiden werden; eine Energiesteuer soll parallel zur Marktöffnung im Jahre 2004 in Kraft treten.


– Atomenergie:
Entscheidung soll auf dem Juni-Gipfel in Sevilla fallen. Atomappell der Initiatoren der Luxemburger Anti-Nuklearbewegung fordert Luxemburger Regierung zum Handeln auf.


2) Turmes-Bericht zur Liberalisierung des europäischen Strommarktes


– Nachhaltige Entwicklung als Ziel der Direktive verankert


– Stärkung der Auflagen im Bereich der Daseinsvorsorge


Regierungen können Auflagen in folgenden Bereichen machen:
– Versorgungssicherheit
– Regelmässigkeit und Qualität der Stromlieferungen
– Umwelt- und Klimaschutz
– Preisbeobachtung insbesondere bei Kleinkunden in Zusammenarbeit mit Verbraucherverbänden
– Universal-Versorgung
– Schutz von „sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen“


– Information auf den Rechnungen und bei den Werbekampagnen der Anbieter
Liberalisierter Markt macht nur Sinn, wenn die Verbraucher auch wissen welchen Strom sie einkaufen: Für Luxemburg besonders wichtig, weil dies eine Voraussetzung ist, in Zukunft auch Anti-Atompolitik zu betreiben. Der gesamte Stromverbrauch in den Luxemburger Gemeinden und beim Luxemburger Staat könnte zum Beispiel dann bewusst Atomstrom-frei erfolgen


– Vorteile der Atomkonzerne wurden gekappt
Atomkonzerne dürfen die Fonds, die zur Finanzierung der Stillegung ihrer Atomanlagen angelegt wurden, nicht mehr nutzen, um andere Konzerne aufzukaufen. Diese Forderung, die die Wettbewerbschancen der Nuklearindustrie empfindlich schwächen wird, ist mit grosser Mehrheit (450 von 600 EP-Abgeordneten) stimmten dafür.


– die kleinen Anbieter werden vor zu grossen administrativen Auflagen geschützt
Trennung zwischen Netzverwaltung und Stromproduktion gilt nicht für Cegedel, an deren Verteilungsnetz weniger als 150.000 Kunden angeschlossen sind


– die Diskriminierung der kleineren Stromproduktionen wurde aufgehoben
Erzeuger im Bereich alternativer Energien werden von den grossen Konzernen in ihrer Entwicklung behindert: Sie können jetzt einen Bonus erhalten, da sie näher an ihren Endkunden sind und daher weniger Netzkosten verursachen.


– klare Aufforderung an die EU-Instanzen, eine Richtlinie zur Förderung der Wärmekraft-Kopplung und der Energie-Effizienz noch mit der Marktöffnung zu verabschieden


3) Kyoto-Ratifizierung: Luxemburg paktiert mit europäischem Bremserland im Klimaschutz


Luxemburg hat beim EU-Umweltministerrat eine nachhaltig peinliche Rolle gespielt, indem es sein umweltpolitisch eh rückschrittlich Reduktionsziel (in Realität plus 30 Prozent) zusammen mit einem anderen Bremserland, Dänemark, neu verhandeln wollte. Dieses Verhalten hat Luxemburg aussenpolitisch Schaden zugefügt und hätte umweltpolitisch fatale Folgen haben können. Das EU-Abkommen zur Lastenaufteilung hätte aufbrechen und damit das gesamte Kyoto-Vertrag kippen können.

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