Jugendgarantie: EU handelt gegen Ausgrenzung von Jugendlichen

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28. Februar 2013

Der Rat der EU „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ hat heute die Jugendgarantie beschlossen. Mitgliedstaaten verpflichten sich damit, dafür zu sorgen, dass Jugendliche spätestens nach vier Monaten Arbeitslosigkeit eine hochwertige Arbeitsstelle oder einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten.

Zum heutigen Beschluss des Rates erklärt Claude Turmes, Europaabgeordneter von déi gréng:
 
„Mit dem heutigen Beschluss zur Jugendgarantie übernimmt die EU Verantwortung im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit. Das Europäische Parlament hatte dazu bereits 2010 einen Beschluss gefasst, der auf eine Initiative der Fraktion der Grünen/EFA zurückgeht. Die Garantie, bereits nach vier Monaten in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden oder einen Ausbildungsplatz zu bekommen, bewahrt junge Menschen davor, frühzeitig in die Langzeitarbeitslosigkeit abzugleiten, was sich im Jugendalter besonders nachteilig auswirkt. Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass in der EU 7,5 Millionen junge Menschen unter 25 ohne Arbeitsplatz und Ausbildung sind.
 
Entscheidend bleibt die Garantie einer ausreichenden Finanzierung dieser Massnahme: Ich begrüße, dass im Rahmen der EU-Strukturfonds ein Sonderfonds zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingerichtet wird, der besonders betroffenen Mitgliedstataen zugute kommt . Er ist ein positives Beispiel dafür, dass ohne großen Verwaltungsaufwand, zusätzlich drei Milliarden Euro mobilisiert werden können.“

 
Anmerkung:
 
Die Staats- und Regierungschefs haben in der mittelfristigen Finanzplanung beschlossen, 6 Milliarden Euro in die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den Regionen zu investieren, die eine Jugendarbeitslosigkeit von über 25% haben. Davon kommen 3 Milliarden aus dem ESF, und 3 Milliarden aus dem gesamten Haushalsrubrik für die Strukturfonds.
 

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