Etappensieg im Kampf gegen die Bolkestein-Richtlinie

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26. Mai 2011

Der Sozialausschuss im Europäischen Parlament hat das Herkunftslandprinzip für grenzüberschreitende Dienstleistungen mehrheitlich abgelehnt.


Brüssel, den 13. Juli 2005


Der Sozialausschuss im Europäischen Parlament hat gestern eine richtungweisende Entscheidung in Bezug auf die Bolkestein-Richtlinie getroffen. Das Herkunftslandprinzip für grenzüberschreitende Dienstleistungen wurde mehrheitlich abgelehnt. Auch wurde der Versuch, das Gesundheitswesen zum Gegenstand des Wettbewerbsrechts zu machen, vereitelt. Ebenfalls vollständig aus dem Anwendungsbereich gestrichen wurde der Bereich der Daseinsvorsorge.


„Wir haben einen Teilerfolg im Kampf gegen die Bolkestein-Richtlinie erzielt. Der Sozialausschuss hat dem Entwurf der Kommission klar eine Absage erteilt. Jetzt kommt es darauf an, dass der für diese Richtlinie federführende Binnenmarktausschuss unserem Ansatz folgt“, erklärt der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes, Mitglied im Sozialausschuss.


Der Binnenmarktausschuss wird seinen Bericht im September abstimmen. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird sich voraussichtlich im Oktober mit der Dienstleistungsrichtlinie befassen.


Das Europaparlament ist in diesen Gesetzesprozess über das Mitentscheidungsverfahren einbezogen. Sollte es in seiner Mehrheit den Änderungen des Sozialausschusses folgen, käme dies einer Rückweisung des Vorschlages der Kommission gleich.


Kontakt:
Olaf Münichsdorfer:  +32 2 22 84 60 90


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