26. Mai 2011
Der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Luxemburg bei der EU-Kommission eine dringende parlamentarische Anfrage zur Entsenderichtlinie eingereicht.
Darin verlangt er zum einen Aufschluss darüber, welche Spielräume die EU-Kommission nationalen Behörden bei der Kontrolle von Arbeitnehmern lässt, die im Rahmen der Entsenderichtlinie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten und wie die Zusammenarbeit zwischen nationalen Kontrollbehörden in der EU konkret verbessert werden kann.
Zum anderen fordert er die EU-Kommission auf, sich zu den arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Mängeln der Entsenderichtlinie zu äußern:
– Ist der ausschließliche Bezug der Entsenderichtlinie auf die Grundsätze des Binnenmarktes mit den sozialpolitischen Ansprüchen der EU vereinbar.
– Müssten nicht auch sozial- und arbeitsrechtliche Grundsätze in die Direktive aufgenommen werden?
– Müsste in der Entsenderichtlinie nicht klarer definiert werden, wie lange Arbeitnehmer für eine bestimmte Tätigkeit in ein anderes Mitgliedsland entsandt werden können?
Die EU-Kommission muss binnen drei Wochen schriftlich auf diese parlamentarische Frage antworten.
Déi Gréng fordern eine Revision der EU-Entsenderichtlinie. Die Chamber wird sich am kommenden Dienstag, den 8. Juli in einer von Déi Gréng angefragten Aktualitätsdebatte mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der Entsenderichtlinie in Luxemburg beschäftigen.