Entsenderichtlinie: Wie steht die EU-Kommission zu wirksameren Kontrollen und mehr Sozialschutz?

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26. Mai 2011

Der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Luxemburg bei der EU-Kommission eine dringende parlamentarische Anfrage zur Entsenderichtlinie eingereicht.


Darin verlangt er zum einen Aufschluss darüber, welche Spielräume die EU-Kommission nationalen Behörden bei der Kontrolle von Arbeitnehmern lässt, die im Rahmen der Entsenderichtlinie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten und wie die Zusammenarbeit zwischen nationalen Kontrollbehörden in der EU konkret verbessert werden kann.


Zum anderen fordert er die EU-Kommission auf, sich zu den arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Mängeln der Entsenderichtlinie zu äußern:


– Ist der ausschließliche Bezug der Entsenderichtlinie auf die Grundsätze des Binnenmarktes mit den sozialpolitischen Ansprüchen der EU vereinbar.


– Müssten nicht auch sozial- und arbeitsrechtliche Grundsätze in die Direktive aufgenommen werden?


– Müsste in der Entsenderichtlinie nicht klarer definiert werden, wie lange Arbeitnehmer für eine bestimmte Tätigkeit in ein anderes Mitgliedsland entsandt werden können?


Die EU-Kommission muss binnen drei Wochen schriftlich auf diese parlamentarische Frage antworten.


Déi Gréng fordern eine Revision der EU-Entsenderichtlinie. Die Chamber wird sich am kommenden Dienstag, den 8. Juli in einer von Déi Gréng angefragten Aktualitätsdebatte mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der Entsenderichtlinie in Luxemburg beschäftigen.


Parlamentarische Anfrage von Claude Turmes

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