Die Entscheidung, abzutreiben, ist ein Recht der Frau

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30. Juni 2011

Bedingt durch die Gesetzgebung von 1978 haben ungewollt schwangere Frauen nicht das Recht, frei zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen möchten oder nicht. Auch das neue Gesetzesprojekt 6103 kann diesen Missstand nicht beheben.

„Das Recht, eine Schwangerschaft abzubrechen, ist in modernen Gesellschaften grundlegend für die Selbstbestimmung der Frau. Frauen wollen keine Leibeigenschaft, sie wollen selbst über ihr Leben bestimmen“, erklärt Viviane Loschetter, Frauenpolitikerin und Abgeordnete für déi gréng.

déi gréng lehnen aus diesem Grund die Einführung einer verpflichtenden Beratung für die Frau ab. Stattdessen fordern déi gréng im Interesse und zum Wohl der betroffenen Frauen eine professionelle, leicht zugängige und freiwillige Beratung.Mit der gestern bekannt gemachten CSV/LSAP-Kompromisslösung einer obligatorischen Beratung, die Frauen bei Schwangerschaftsabbruch in Anspruch nehmen müssen, demonstriert die Regierung erneut ihre Unfähigkeit, gesellschaftspolitischen Fortschritt voranzubringen. déi gréng bedauern diese konservative und frauenfeindliche Haltung und werden nach wie vor für den Schutz und das Recht der Frau kämpfen.

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