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26. Mai 2011

Déi Jonk Gréng begrüßen das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen.








Luxemburg, den 28.Februar 2008


 Überwachung:


Déi Jonk Gréng begrüßen das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen. Wolfgang Schäuble wollte mit einem Gesetz eine umfassende und heimliche Durchsuchung der Daten von Internetusern ermöglichen. Diese Durchsuchungen sollten auch „präventiv“ ermöglicht werden, womit also jeder Internetuser von vorneherein als verdächtig gegolten hätte.


Deutschland setzt mit dieser Entscheidung ein klares Zeichen: „Der Staat darf nicht nach Belieben in unseren Daten rumschnüffeln. Das Bundesgericht hat dies erkannt, sein Urteil bedeutet eine Stärkung des Datenschutzes.  Im Namen der vermeintlichen Terrorismusbekämpfung ist aus gutem Grund nicht alles erlaubt.“ meint Philippe Schockweiler.


Déi Jonk Gréng wünschen sich, dass dieses Urteil auch hierzulande wahrgenommen wird besonders durch unsere Politiker mit besonderen Vorlieben für disproportionierte Überwachungsmaßnahmen!


Philippe Schockweiler, Sprecher                                                            Marion Muller
Tel. 00352 661191285                                                                              Vorstandsmitglied

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